Urteil Auslobung
Schlagworte
Auslobung; Wohnungsvermittlungsgesetz; Wohnungsvermittler; Entgelt
Leitsatz
Der Vermieter hat gegen den Mieter keinen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für seine Bereitschaft zum Abschluß eines Mietvertrages, auch wenn der wohnungssuchende Mieter für den Abschluß eines Mietvertrages einen Geldbetrag ausgelobt hatte.
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