Urteil Auslegung von Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005
Schlagworte
Auslegung von Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; Holzverbundfenster; Breitbandkabelanschluß; Nische als Abstellraum; geräumiger Balkon; moderne Einbauküche; Elektroninstallation; nicht stellbare Wachmaschine; Belichtung; abschließbare Hauseingangstür; unzureichende Wärmedämmung; moderne Heizungsanlage; Lärm durch S-Bahn
Leitsatz
Holzverbundfenster stellen keine Einfachverglasung nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar, ein Breitbandkabelanschluß besteht nicht, wenn der Mieter zur Nutzung einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber abschließen muß, eine 1 m² große und von drei Wänden umgebene Nische ist ein Abstellraum und ein Balkon ist nicht geräumig, wenn er von höchstens zwei Personen ungehindert genutzt werden kann.
(Leitsatz des Einsenders)
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