Urteil Auslegung des Umfangs einer anwaltlichen Vollmacht in Restitutionsverfahren
Schlagworte
Auslegung des Umfangs einer anwaltlichen Vollmacht in Restitutionsverfahren
Leitsatz
Umfasst die Anwaltsvollmacht die Vertretung „in allen Angelegenheiten aus eigenem Recht sowie aus Erbrecht betreffend seiner Eigentumsrechte an in dem Gebiet der DDR belegenem Vermögen aller Art vor Gerichten, Behörden und Banken sowie sonstigen privaten oder juristischen Personen zu vertreten“, so erstreckte sie sich ausdrücklich auf die gerichtliche Vertretung und auf alle Prozesshandlungen, insbesondere auf die Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen.
(Leitsatz der Redaktion)
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