Urteil Auslegung der Urteilsformel durch Heranziehung der Entscheidungsgründe, Verfolgteneigenschaft, ungenügende Laufbahngruppenzuordnung, berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
Auslegung der Urteilsformel durch Heranziehung der Entscheidungsgründe, Verfolgteneigenschaft, ungenügende Laufbahngruppenzuordnung, berufliche Rehabilitierung
Leitsätze
1. Kann aus den Urteilsformeln Inhalt und Tragweite der Entscheidung nicht unmittelbar entnommen werden und ist die Urteilsformel nicht eindeutig, sind bei deren Auslegung die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
2. Erfolgt für Haftzeiten keine strafrechtliche Rehabilitierung, unterliegen sie auch nicht der beruflichen Rehabilitierung.
(Leitsätze der Redaktion)
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