Urteil Auslegung
Schlagworte
Auslegung; Kündigungserklärung; Vertragsbeendigung
Leitsatz
Eine Erklärung, die den unwiderruflichen Entschluß darlegt, nicht in die Wohnung einziehen zu wollen, kann trotz fehlender Kündigungsgründe und -termin sowie ohne den Gebrauch des Wortes "Kündigung" als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin verstanden werden.
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