Urteil Auslagenerstattung


Schlagworte

Auslagenerstattung; Grundstücksverwaltung; Hausverwaltung; Kommunale Wohnungsverwaltung; Rechtswegzuständigkeit; Verwaltertätigkeit; VEB-KWV

Leitsätze

1. Für Auslagen betreffend die Verwaltertätigkeit der ehemaligen Kommunalen Wohnungsverwaltung ist der Zivilrechtsweg nicht gegeben.

2. Auch die Fragen, die die Haftung des Verwalters betreffen, sind keine bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

3. Der Zivilrechtsweg ist auch dann nicht gegeben, wenn zeitlich nach der Anordnung der staatlichen Verwaltung eine private Verwaltervollmacht erteilt worden ist.

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