Urteil ausländischer Gerichtsstand und Berufung
Schlagworte
ausländischer Gerichtsstand und Berufung; Wohnsitz im Ausland und Berufung
Leitsatz
Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.
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