Urteil Auskunftspflicht des Verwalters
Schlagworte
Auskunftspflicht des Verwalters; Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz
Leitsätze
1. Zu den Verwalterpflichten gehört es, einzelnen Wohnungseigentümern Auskunft über Namen und aktuelle Anschriften aller Miteigentümer zu erteilen.
2. Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können als Schadensersatz nur dann geltend gemacht werden, wenn die Kostenrechnung des Rechtsanwalts beglichen wurde und die Gegenseite sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts im Verzug befand. (Leitsätze der Redaktion)
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