Urteil Auskunftspflicht des Vermieters über Namen und Anschrift der Hausverwaltung/des Hausverwalters


Schlagworte

Auskunftspflicht des Vermieters über Namen und Anschrift der Hausverwaltung/des Hausverwalters

Leitsatz

Der Mieter kann vom Vermieter Auskunft über die vollständigen Namen und letzten bekannten Anschriften der Mitarbeiter verlangen, die im Namen des Vermieters mit ihm verhandelt haben.

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