Urteil Auskunftspflicht des Vermieters über Namen und Anschrift der Hausverwaltung/des Hausverwalters
Schlagworte
Auskunftspflicht des Vermieters über Namen und Anschrift der Hausverwaltung/des Hausverwalters
Leitsatz
Der Mieter kann vom Vermieter Auskunft über die vollständigen Namen und letzten bekannten Anschriften der Mitarbeiter verlangen, die im Namen des Vermieters mit ihm verhandelt haben.
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