Urteil Auskunftspflicht des Vermieters
Schlagworte
Auskunftspflicht des Vermieters; Auskunftspflicht - des Vermieters; Mietvertrag - Auskunftspflichten; Mängel - Auskunftspflicht des Vermieters hinsichtlich ihrer Ursache
Leitsatz
Der Vermieter ist bei Verzug mit der Beseitigung eines Mangels verpflichtet, dem Mieter über dessen Ursachen Auskunft zu erteilen. Ist der Vermieter hierzu nicht in der Lage, muß er die Feststellung durch einen Sachverständigen dulden.
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