Urteil Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete
Schlagworte
Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch/preisrechtlich zulässige Miete; Übergangsrecht/Auskunftsanspruch über preisrechtlich zulässige Miete; Altbau/Auskunftsanspruch nach dem 31.12.1987; Vermieterwechsel/Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch/Vermieterwechsel; Rückforderung preisrechtswidriger Leistung/nach dem 31.12.1987; preisrechtswidrige Leistung/Rückforderung nach dem 31.12.1987
Leitsatz
1. Zur Pflicht des Vermieters ggf. den Voreigentümer in Anspruch zu nehmen, um den Auskunftsanspruch des Mieters auf Zusammensetzung der Miete erfüllen zu können.
2. Die Mietpreisbindung ist auch mit der Neuregelung in § 5 ÜGA nicht rückwirkend aufgehoben worden, so daß sich für die Vergangenheit durchaus Rückzahlungsansprüche des Mieters gem. § 30 Abs. 1 I. BMGiVm. §§ 812 ff. BGB ergeben können.
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