Urteil Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete
Schlagworte
Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftserteilung; Modernisierungszuschlag/Auskunftserteilung; Betriebskostenzuschlag/Auskunftserteilung; Auskunft/Stichtagsmiete; Auskunft/Modernisierungszuschlag; Auskunft/Betriebskostenzuschlag; Auskunft/Mehrbelastungszuschlag; Auskunft/Umlegungsmaßstab; Mehrbelastungszuschlag/Auskunftserteilung; Umlegungsmaßstab/Auskunftserteilung; Auskunft/Zusammensetzung der Stichtagsmiete
Leitsatz
Der Vermieter genügt seiner Auskunftspflicht bezüglich der Zusammensetzung der preisrechtlich zulässigen Miete nicht bereits dadurch, daß er die Zusammensetzung der Stichtagsmiete zum 31.12.1978 (vgl. § 5 AMVOB) mitteilt. Vielmehr hat er auch über die nach dem 1.1.79 erhobenen Zuschläge für Betriebs- und Modernisierungskosten Auskunft zu erteilen.
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