Urteil Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete
Schlagworte
Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftsanspruch Auskunftsanspruch/preisrechtlich zulässige Miete Übergangsrecht/Auskunftsanspruch über Miete per 31.12.1987 Auskunftsanspruch/Miete per 31.12.1987 Altbau/Auskunftsanspruch über Miete per 31.12.1987
Leitsatz
1. § 30 I. BMG ist ungeachtet seines Außerkrafttretens am 1.1.88 auf davor abgeschlossene Tatbestände weiterhin anzuwenden.
2. Ein rechtliches Interesse des Mieters an der Auskunft über die Zusammensetzung der Stichtagsmiete und der weiteren Mietentwicklung bis zum Abschluß des Mietvertrages ergibt sich (auch) aus § 5 ÜGA/GVW Bln.
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