Urteil Auskunftsanspruch des Mieters


Schlagworte

Auskunftsanspruch des Mieters; Altbauwohnraum, Mietpreisbindung, Altbau, Mietpreisrecht, Aufhebung, Auskunftsanspruch des Mieters, Treu und Glauben, Verwirkung, Einsichtsrecht in Unterlagen, Berechnungsunterlagen, Mietzinsberechnung

Leitsatz

1. Der Mieter einer Altbauwohnung, für die die Preisbindung bis zum 31.12.1987 bestand, hat weiterhin einen Auskunftsanspruch über die Zusammensetzung der preisrechtlich zulässigen Miete.

2. Zur Frage, ob ein solcher Anspruch nach 1 verwirken kann.

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