Urteil Auskunftsanspruch und Einsicht in Verwalterunterlagen, Informationsrechte des Wohnungseigentümers
Schlagworte
Auskunftsanspruch und Einsicht in Verwalterunterlagen, Informationsrechte des Wohnungseigentümers
Leitsatz
Zwar kann neben § 18 Abs. 4 WEG mit Blick auf die Informationsrechte des Wohnungseigentümers in Einzelfällen dem Wohnungseigentümer über das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hinaus auch ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechts erlangen kann.
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