Urteil Auskunftsanspruch des Mieters über die Vormiete, Pflicht zur Vorlage von Belegen über die Vormiete
Schlagworte
Auskunftsanspruch des Mieters über die Vormiete, Pflicht zur Vorlage von Belegen über die Vormiete
Leitsatz
Der Mieter kann die Vorlage geschwärzter Vortragsdokumente (auch Mieterhöhungsverlangen/-erklärungen) das Vormietverhältnis betreffend verlangen. Das schlichte Nennen der Vormiete ohne Nachweis kann den Zweck des Auskunftsanspruchs, Rückforderungsprozesse zu vermeiden, nicht erfüllen.
(Leitsatz der Redaktion)
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