Urteil Auskunftsanspruch
Schlagworte
Auskunftsanspruch; Auskunft; Zwangsverwalter; Mietvertrag
Leitsatz
Der Zwangsverwalter, der mit der Beschlagnahme des Grundstücks in den bestehenden Mietvertrag eingetreten ist, hat gegen den Mieter einen aus einer mietvertraglichen Nebenpflicht folgenden Anspruch auf Auskunft über das bestehende Mietverhältnis.
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