Urteil Auskunft über Stichtagsmiete - Vollstreckung
Schlagworte
Auskunft über Stichtagsmiete - Vollstreckung; Auskunftsanspruch; Zusammensetzung der Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Vollstreckung/Auskunftsanspruch
Leitsatz
Die Vollstreckung eines Urteils, durch das der Vermieter zur Auskunft über die Stichtagsmiete verpflichtet worden ist, erfolgt durch Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft.
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