Urteil Auskunft über Stichtagsmiete
Schlagworte
Auskunft über Stichtagsmiete; Auskunftsanspruch; Zusammensetzung der Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Grundmiete; Modernisierungszuschlag; Mehrbelastungszuschlag
Leitsatz
Hochrechnungen auf der Basis der Tabellenmietwerte von 1963 und 1966 vermögen nicht eine Auskunft über die Zusammensetzung der Stichtagsmiete zu ersetzen.
Vielmehr erfordert die Auskunftserteilung über die Zusammensetzung der Stichtagsmiete die Angabe der weiter darin enthaltenen Grundmiete und von eventuell enthaltenen Modernisierungszuschlägen, nebst allen seit dem 1.1.79 erhobenen Mehrbelastungs- und Modernisierungszuschlägen unter Angabe von deren Art, Höhe und Berechnung.
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