Urteil Auskunft über Stichtagsmiete


Schlagworte

Auskunft über Stichtagsmiete; Auskunftsanspruch; Zusammensetzung der Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Ausbau (von Wohnräumen); Umbau (von Wohnräumen); Stichtagsmiete, Auskunftsanspruch; Preisbindung (Ein- und Mehrfamilienhaus); Preisbindung (Veränderung der Wohngewohnheiten); Einfamilienhaus (Preisbindung); Mehrfamilienhaus (Preisbindung)

Leitsatz

1. Ein vor dem 31.12.19949 errichtetes Einfamilienhaus unterliegt weiterhin der Preisbindung, wenn es bis zum 1.4.1961 in ein Mehrfamilienhaus umgebaut worden ist.

2. Der Mieter einer preisgebundenen Altbauwohnung hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Stichtagsmiete per 31.12.1978 und deren Bestandteile.

3. Aus- und Umbauarbeiten führen nur dann zur Entlassung aus der Preisbindung, wenn die umgebauten Wohnräume infolge einer Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet waren.

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