Urteil Auskunft des Verwalters über Eigentümer
Schlagworte
Auskunft des Verwalters über Eigentümer; Auskunftspflicht; Eigentümer; Eigentümerwechsel; Vermietwechsel durch Eigentumsübergang; Verwalter, Hausverwaltung, Treu und Glauben
Leitsatz
Der Hausverwalter ist gegenüber dem Mieter nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift des (neuen) Hauseigentümers bekanntzugeben.
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