Urteil Auskehrungsanspruch
Schlagworte
Auskehrungsanspruch; Restitutionsberechtigter; Miete; Pacht; Nutzungsherausgabe
Leitsatz
Dem Restitutionsberechtigten stehen Ansprüche auf Auskehrung des von dem Verfügungsberechtigten vor der investiven Veräußerung erzielten Miet- oder Pachtzinses und der aus dem Veräußerungserlös gezogenen Nutzungen nicht zu; eine entsprechende Anwendung der §§ 16 Abs. 2 InVorG, 7 Abs. 7 Satz 2 VermG auf diese Fälle ist nicht möglich.
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