Urteil Ausgleichspflicht, - nach Ehescheidung für Hausbau
Schlagworte
Ausgleichspflicht, - nach Ehescheidung für Hausbau
Nichtamtlicher Leitsatz
Die vereinbarte Übertragung des hälftigen Miteigentums an einen Ehegatten in Zusammenhang mit einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen für ein Eigenheim stellt sich als nicht eine dem Widerruf zugängliche Schenkung, sondern als eine ehebezogene Zuwendung dar. Auch wenn eine solche Zuwendung noch nicht abschließend vollzogen ist, führt das Scheitern der Ehe nicht ohne weiteres zu einem Erlöschen von Rechten, die aufgrund der Zuwendung bereits entstanden sind. Vielmehr ist der Wert solcher Rechte grundsätzlich als Aktiv- bzw. Passivposten in den Endvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen und güterrechtlich auszugleichen.
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