Urteil Ausgleichsleistungen für verfolgte Schüler
Schlagworte
Ausgleichsleistungen für verfolgte Schüler
Leitsatz
Ansprüche für verfolgte Schüler sind nach § 3 Abs. 1 BerRehaG ausdrücklich auf Leistungen nach dem 2. Abschnitt des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes beschränkt.
(Leitsatz der Redaktion)
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