Urteil Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers


Schlagworte

Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers; Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach Regressverzicht

Leitsatz

Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.

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