Urteil Ausfrieren
Schlagworte
Ausfrieren; Wassersperre; Zwangsvollstreckung; Ordnungsmittel
Leitsatz
Wird der Schuldtitel nach der Zuwiderhandlung - aber vor Verurteilung zu einem Ordnungsmittel - aufgehoben, schließt dies ein Ordnungsmittel aus, weil der Schuldtitel als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung fehlt (vgl. KG, 4. April 2004, NJW-RR 2004, 68).
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