Urteil Aufzug betriebsfähig zu halten, Opfergrenze


Schlagworte

Aufzug betriebsfähig zu halten, Opfergrenze; Opfergrenze, kein Erreichen der - bei Inbetriebhaltung eines Fahrstuhls; Fahrstuhl - s. Aufzug; Aufzug, Instandsetzung eines - auch bei Unterdeckung

Leitsatz

Die Pflicht des Vermieters, eine mitvermietete Aufzugsanlage in betriebsfähigem Zustand zu erhalten, entfällt nicht dadurch, daß die Erträge, die durch die Vermietung der Wohnungen des Hauses erzielt werden, die für die Instandsetzung der Aufzugsanlage erforderlichen Aufwendungen nicht decken. Der Vermieter kann sich insoweit nicht mit Erfolg auf ein Überschreiten der sogenannten Opfergrenze berufen (§ 242 BGB).

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