Urteil Aufwendungszuschüsse für familiengerechte Wohnungen (AZFam) kein Teil der Kostenmiete


Schlagworte

Aufwendungszuschüsse für familiengerechte Wohnungen (AZFam) kein Teil der Kostenmiete

Leitsätze

1. Bei den im öffentlich geförderten Wohnungsbau einkommensabhängig gewährten Familienzuschüssen (AZFam) handelt es sich nicht um einen Teil der Kostenmiete, weshalb bei ihrem Wegfall eine Mieterhöhung gemäß § 10 WoBindG nicht erforderlich ist.

2. Entfällt mit Auslaufen der Preisbindung auch die Zahlung des Familienzuschusses, so ist zur Geltendmachung des sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrages eine Mieterhöhung gemäß §§ 558 ff. BGB nicht erforderlich.

(Leitsätze des Einsenders)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.