Urteil Aufwendungszuschüsse für familiengerechte Wohnungen (AZFam) kein Teil der Kostenmiete
Schlagworte
Aufwendungszuschüsse für familiengerechte Wohnungen (AZFam) kein Teil der Kostenmiete
Leitsätze
1. Bei den im öffentlich geförderten Wohnungsbau einkommensabhängig gewährten Familienzuschüssen (AZFam) handelt es sich nicht um einen Teil der Kostenmiete, weshalb bei ihrem Wegfall eine Mieterhöhung gemäß § 10 WoBindG nicht erforderlich ist.
2. Entfällt mit Auslaufen der Preisbindung auch die Zahlung des Familienzuschusses, so ist zur Geltendmachung des sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrages eine Mieterhöhung gemäß §§ 558 ff. BGB nicht erforderlich.
(Leitsätze des Einsenders)
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