Urteil Aufwendungsersatzansprüche des Nachfolgers in die Buchposition
Schlagworte
Aufwendungsersatzansprüche des Nachfolgers in die Buchposition
Leitsatz
Aufwendungsersatzansprüche des Nachfolgers in die Buchposition zu Unrecht eingetragenen Volkseigentums bestehen im Falle der Restitution des Grundstücks allein gegenüber dem Restitutionsberechtigten. Sie werden von § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG bestimmt.
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