Urteil Aufwendungsersatzanspruch gegen Erben des Alteigentümers


Schlagworte

Aufwendungsersatzanspruch gegen Erben des Alteigentümers

Leitsätze

1. Ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 VermG fällt nicht in den Nachlaß der von den Maßnahmen gemäß § 1 VermG Betroffenen, die vor dem 29. September 1990 verstorben sind.

2. Die Ansprüche nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG sind daher gegen die Erben, nicht gegen einen Testamentsvollstrecker oder einen "personal representive" nach britischem Recht zu richten.

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