Urteil Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen Mangels
Schlagworte
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen Mangels; Vorschussanspruch; Verzug des Vermieters
Leitsatz
Ein Vermieter ist mit der Mängelbeseitigung eines Mangels nicht in Verzug, wenn ihm der Mieter keine Gelegenheit gibt, die Wohnung zu besichtigen, um sich ein Bild von den Mängeln zu machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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