Urteil Aufwendungsersatzanspruch
Schlagworte
Aufwendungsersatzanspruch; Mängelbeseitigungskosten; Geschäftsführung ohne Auftrag; Bereicherung
Leitsätze
1. Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen während der Mietzeit aufgetretenen Mangel des gemieteten LKW, ohne dass die Voraussetzungen des § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) bzw. des § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegen, steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz seiner Reparaturaufwendungen weder aus § 539 Abs. 1 BGB noch aus §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB bzw. §3 684 Satz 1, 812 ff. BGB zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 16.1.2008, VIII ZR 222/06).
2. Der besondere Zeitdruck im Speditionsgewerbe rechtfertigt ohne anderslautende Vereinbarung keine abweichende Beurteilung.
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