Urteil Aufwendungsersatz/Kostenvorschuß
Schlagworte
Aufwendungsersatz/Kostenvorschuß; Instandsetzung/Kostenvorschuß; Kostenvorschuß/für Mängelbeseitigung; Küche/Heizmöglichkeit; Mängelbeseitigungskosten/Vorschußanspruch; Ofen/Küche; Heizmöglichkeit/Küche; Vorschuß/für Mängelbeseitigung
Leitsatz
Ist der Mieter unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB berechtigt, Mängel der Mietwohnung selbst zu beheben und vom Vermieter Aufwendungsersatz zu verlangen, so kann er auch einen Kostenvorschuß in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen beanspruchen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat