Urteil Aufwendungsersatz
Schlagworte
Aufwendungsersatz; Modernisierung; Reinigung
Leitsatz
Der Vermieter hat dem Mieter Aufwendungsersatz für die infolge der Wohnungsmodernisierung erforderliche eigene Arbeitsleistung wie z. B. Bewachung und Reinigung der Mietwohnung zu leisten.
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