Urteil Aufwendungsersatz


Schlagworte

Aufwendungsersatz; Isolierglasfenster/kein Ersatz für Kastenfenster; Kastenfenster/kein Anspruch gegen Isolierglasfenster; Isolierglasfenster; Kostenerstattung für Reparatur von Kastenfenstern; Doppelkastenfenster/kein Austausch gegen Isolierglasfenster

Leitsatz

1. Der Vermieter kann seiner Instandsetzungsverpflichtung nicht dadurch nachkommen, daß er defekte Kastenfenster gegen isolierverglaste Einfachfenster austauscht. Zu erhalten ist gem. § 536 BGB nämlich der Zustand, wie er bei Mietbeginn bestand.

2. Isolierverglaste Einfachfenster stellen gegenüber den alten Doppelkastenfenstern keine Wertverbesserung dar.

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