Urteil Aufwendungsersatz
Schlagworte
Aufwendungsersatz; Isolierglasfenster/kein Ersatz für Kastenfenster; Kastenfenster/kein Anspruch gegen Isolierglasfenster; Isolierglasfenster; Kostenerstattung für Reparatur von Kastenfenstern; Doppelkastenfenster/kein Austausch gegen Isolierglasfenster
Leitsatz
1. Der Vermieter kann seiner Instandsetzungsverpflichtung nicht dadurch nachkommen, daß er defekte Kastenfenster gegen isolierverglaste Einfachfenster austauscht. Zu erhalten ist gem. § 536 BGB nämlich der Zustand, wie er bei Mietbeginn bestand.
2. Isolierverglaste Einfachfenster stellen gegenüber den alten Doppelkastenfenstern keine Wertverbesserung dar.
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