Urteil Aufteilung
Schlagworte
Aufteilung; Wohngrundstück; Begründung; Miteigentum; baurechtlicher Genehmigungsvorbehalt; Umgehungsgeschäft
Leitsatz
Die Aufteilung eines Wohngrundstücks nach § 1010 BGB (statt nach WEG) unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt nach § 22 BauGB und stellt auch kein verbotenes Umgehungsgeschäft dar.
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