Urteil Aufstellen eines Pavillons auf Terrasse ohne Zustimmung vertragswidrig


Schlagworte

Aufstellen eines Pavillons auf Terrasse ohne Zustimmung vertragswidrig

Leitsatz

Das Aufstellen eines Pavillons auf einer zur Mietwohnung gehörenden Terrasse im ersten OG eines Hauses ohne Zustimmung des Vermieters stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen.

(Leitsatz der Redaktion)

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