Urteil Aufstellen eines Pavillons auf Terrasse ohne Zustimmung vertragswidrig
Schlagworte
Aufstellen eines Pavillons auf Terrasse ohne Zustimmung vertragswidrig
Leitsatz
Das Aufstellen eines Pavillons auf einer zur Mietwohnung gehörenden Terrasse im ersten OG eines Hauses ohne Zustimmung des Vermieters stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen.
(Leitsatz der Redaktion)
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