Urteil Aufstellen einer mobilen Parabolantenne ist zulässig
Schlagworte
Aufstellen einer mobilen Parabolantenne ist zulässig
Leitsatz
Das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf dem zur gemieteten Wohnung gehörenden Balkon gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, weil sie sich als Gegenstand des Wohnungsnutzers und nicht wie eine fest installierte Antenne als Einrichtung oder Teil des Hauses darstellt. Allein auf die optische Erkennbarkeit kommt es hierbei nicht an.
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