Urteil Aufstellen
Schlagworte
Aufstellen; Schrank; Balkon; bauliche Veränderung; Fassade; optischer Gesamteindruck
Leitsatz
Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage stellen auch dann eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, wenn sie nicht unmittelbar die Bausubstanz berühren.
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