Urteil Aufstellen


Schlagworte

Aufstellen; Schrank; Balkon; bauliche Veränderung; Fassade; optischer Gesamteindruck

Leitsatz

Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage stellen auch dann eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, wenn sie nicht unmittelbar die Bausubstanz berühren.

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