Urteil Aufspaltung der Grundsteuer zwischen gewerblich und zu Wohnzwecken genutztem Anteil der Liegenschaft
Schlagworte
Aufspaltung der Grundsteuer zwischen gewerblich und zu Wohnzwecken genutztem Anteil der Liegenschaft
Leitsatz
Ist es dem Verrnieter nicht möglich, mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand die Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbeeinheiten differenziert zu berechnen, ist er zu einer Vorerfassung hinsichtlich der durch die Gewerbeanteile hervorgerufenen Kosten nicht verpflichtet.
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