Urteil aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Investitionsvorrangbescheid


Schlagworte

aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Investitionsvorrangbescheid; Zulässigkeit der Abänderung der Gerichtsentscheidung über Ablehnung der aufschiebenden Wirkung

Leitsatz

Die Tatsache, daß sich das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen nicht mit der Rechtsprechung einer anderen Kammer desselben Gerichts auseinandergesetzt hat, rechtfertigt keine erneute Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO.

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