Urteil Aufrechnungs-Klausel
Schlagworte
Aufrechnungs-Klausel; Formularmietvertrag; Gewerbemietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Aufrechnungsankündigung, Wegfall; Abrechnungsverhältnis
Leitsatz
Die Einhaltung der in einem Mietvertrag über Gewerberaum vereinbarten Bestimmung, daß der Mieter gegenüber dem Vermieter eine Gegenforderung nur aufrechnen darf, wenn er das mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angekündigt hat, kann der Vermieter nicht mehr verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, der Mieter das Mietobjekt geräumt und herausgegeben hat und lediglich noch wechselseitige Ansprüche abzurechnen sind.
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