Urteil Aufrechnung, Möglichkeit der - trotz Rechtshängigkeit


Schlagworte

Aufrechnung, Möglichkeit der - trotz Rechtshängigkeit

Leitsätze

§ 391 Abs. 2 BGB schließt ei ne Aufrechnung nicht aus, wenn Leistungszeit und Leistungsort sich lediglich aus dispositivem Recht ergeben.

Die anderweitige Rechtshängigkeit einer Forderung, die an einen Dritten abgetreten worden ist, hin dert den Dritten nicht, mit dieser Forderung seinerseits hilfsweise im Prozeß aufzurechnen.

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