Urteil Aufrechnung mit Mietforderungen vor Insolvenzeröffnung gegen Betriebskostenguthaben aus einer späteren Abrechnung
Schlagworte
Aufrechnung mit Mietforderungen vor Insolvenzeröffnung gegen Betriebskostenguthaben aus einer späteren Abrechnung
Leitsatz
Maßgebliche Rechtshandlung für die Möglichkeit der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen gegen Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen ist der Abschluß des Mietvertrages.
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