Urteil Aufrechnung mit Betriebskostenguthaben vor der Insolvenzeröffnung gegen danach fällige Mietforderungen
Schlagworte
Aufrechnung mit Betriebskostenguthaben vor der Insolvenzeröffnung gegen danach fällige Mietforderungen
Leitsatz
Die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 Abs. 1 InsO werden durch § 110 Abs. 3 InsO nicht beschränkt.
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