Urteil Aufrechnung gegenüber Mietzinsforderungen


Schlagworte

Aufrechnung gegenüber Mietzinsforderungen; Mietzinszahlen, Aufrechnung, Aufrechnungsklausel; Formularmietvertrag; Ankündigung, befristete, Zahlungsverzug; Mietverhältnis, Beendigen; Kündigung, fristlose

Leitsatz

Die formularmäßige Vereinbarung "Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete angezeigt hat" verstößt nicht gegen eine Bestimmung des AGBG und ist daher wirksam.

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