Urteil Aufrechnung gegenüber Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrigen Mietzinses
Schlagworte
Aufrechnung gegenüber Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrigen Mietzinses; Aufrechnungsverbot; Mietpreisbindung; Altbauwohnraum; Leistung, preisrechtswidrige; Rückforderungsanspruch; unerlaubte Handlung; Schutzgesetz
Leitsatz
§ 30 Abs. 1 Satz 1 I. BMG ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
Gegen einen Rückforderungsanspruch aus § 30 Abs. 1 Satz 1 I. BMG ist die Aufrechnung daher dann nicht zulässig, wenn der Vermieter zumindest bedingt vorsätzlich gegen mietpreisrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
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