Urteil Aufrechnung für Insolvenzgläubiger mit Schadensersatzansprüchen
Schlagworte
Aufrechnung für Insolvenzgläubiger mit Schadensersatzansprüchen; Aufrechnung im Insolvenzverfahren mit später entstandenem Anspruch
Leitsatz
§ 95 Abs. 1 Satz 3 InsO schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners nicht aus.
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