Urteil Aufrechnung
Schlagworte
Aufrechnung; Betriebskostenabrechnung; Guthaben; Zulässigkeit; Einspruch; Fälligkeit
Leitsatz
Der Mieter kann mit einem Guthaben aus einer von ihm bestrittenen Betriebskostenabrechaung gegen eine Mietzinsforderung des Vermieters aufrechnen.
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