Urteil Auflassungsvormerkung, Rang der neu bewilligten -
Schlagworte
Auflassungsvormerkung, Rang der neu bewilligten -
Leitsätze
a) Eine erloschene Auflassungsvormerkung kann durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Si cherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden.
b) Der Rang der neu bewilligten Vormerkung bestimmt sich nicht nach der alten Eintragung, sondern nach dem Zeitpunkt der neuen Bewilligung.
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